Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Mr.  8964.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  des  Nachtrages  zu
dem  Statut  der  Korporation  der  Kaufmannschaft  zu  Königsberg  vom
25.  April  1823.  Vom  11.  Januar  1868.

D.  Königs  Mgjestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  6.  d.  M.  den
von  der  Generalversammlung  der  Korporation  der  Kaufmannschaft  zu  Königsberg
am  4.  November  v.  J.  beschlossenen  Nachtrag  zu  dem  Statut  vom  25.  April
1823.  (Gesetz  Samml.  S.  92.)  mit  der  Maaßgabe,  daß  derselbe  mit  dem  I.  Februar
  d.  J.  in  Kraft  tritt,  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  Nachtrage  zu  dem  Statut  wird  durch
das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  11.  Januar  1868.

Der  Minister  für  HandelC  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten.
Gr.  v.  Itzenplitz.

 

(Nr.  6965.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  des  revidirten  Statuts
des  Rückversicherungsvereins  der  Niederrheinischen  Güter-Assekuranzgesellschaft
  zu  Wesel.  Vom  13.  Januar  1868.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  4.  Januar
1868.  das  zur  notariellen  Verhandlung  vom  10.  Dezember  1867.  verlautbarte
revidirte  Statut  des  Rückversicherungsvereins  der  Niederrheinischen  Güter-Assekuranzgesellschaft
  zu  Wesel  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  revidirten  Statute  wird  durch  das  Amtsblatt
  der  Königlichen  Regierung  zu  Düsseldorf  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  13.  Januar  1868.

Der  Minister  für  Handel)  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten.
Gr.  v.  Itzenplitz.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).