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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 44 —
(Nr. 7131.) Privilegium wegen Ausfertigung einer dritten Serie auf den Inhaber lautender
Kreis-Obligationen des Kreises Oletzko im Betrage von 14,000 Thalern.
Vom 4. Mai 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Oletzko laut der Kreistags-
Verhandlung vom 18. November 1867. beschlossen worden, die zu Kreis-Kom.
munalzwecken außer den durch die Privilegien vom 20. Aprit 1863. (Gesetz-
Samml. für 1863. S. 332.) und vom 27. Dezember 1865. Mit- a
für 1866. S. 31.) genehmigten Anleihen von 62/000 und 60,000 Thalern noch
erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, wollen
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Qwecke auf jeden In-
haber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare
Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 14,000 Thalern ausstellen zu
dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner
etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 14,000
Thalern, in Buchstaben: Vierzehn Tausend Thalern, welche in folgenden
Apoints:
10,000 Thaler à 100 Thaler,
4,000 b 500
= 14,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestim-
menden Folgeordnung vom Jahre 1869. ab mit wenigstens jährlich Einem Pro-
zent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei-
bungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung mit der rechtlichen irkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jabrgang 1868. (Nr. 7131.) 84 Das
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juni 1868.