Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 675 — 
Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf. 
Obligation 
der Stadt Ruhrort 
W. 
über 
............... Thaler Preußisch Kurant. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Prioilegiums vom#tten 18.. 
(Gesetz= Samml. von 18.. S. ). 
Der Bür ermeister der Stadt Ruhrort und die von der Stadtverordneten-Ver- 
sammlung hierzu bestellte städtische Anleihe- und Schuldentilgungs-Kommission beur- 
kunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation der hiesigen Stadt 
ein Darlehn vo . . ... Thalern Preußisch Kurant gegeben hat, dessen 
Empfang hierdurch bescheinigt wird. 
Diese Summe bildet einen Theil der zur Regulirung des Schuldenwesens 
und zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger Anlagen in Gemähheit 
des Allerhöchsten Pollegiums vom .. . .. . . . .. . ... 18. gegen Ausgabe von 
Stadt-Obligationen zu nehdoffrenden Anleihe von 120,000 Thalern. 
Nückhschilch dieser Obligationen und deren Verzinsung gelten die nachfol- 
genden Bedingungen. 1 
Die Schuldbeträge werden mit fünf vom Hundert verzinset und die Zinsen 
in halbjährigen Terminen am 30. Juni und 31. Dezember von der Stadtkasse 
gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinskupons gezahlt. 
2. 
Diese Kupons werden den Obligationen für die nächsten fünf Jahre, also 
in zehn Stück, sammt Talon nach beikommendem Schema beigegeben. Nach 
Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode erfolgt die Ausgabe einer 
neuen Zinskupons- Serie nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (F. 11.) 
bei der Stadtkasse gegen Ablieferung des Talons, welcher der vorhergehenden 
Kupons-Serie beigedruckt war, oder, wenn solcher abhanden gekommen sein sollte, 
gegen rechtzeitige Vorzeigung der Obligation, auf der die Ausreichung bemerkt 
wird. Kupons und Talons werden mit dem Faksimile der Unterschriften des 
Bürgermeisters und der Schuldentilgungs= und Anleihekommission versehen und 
von dem Stadt-Rendanten unterschrieben. 
(Nr. 7146.) 92°. 3.
	        
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