Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7152.) Allerhschster Erlaß vom 13. Juni 1868., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
von der Grenze des Kreises Salzwedel bei Beese bis Meßdorf zum An- 
schluß einerseits an die Mahlsdorf- Beeser, andererseits an die Bismark- 
Osterburger Chaussee im Kreise Osterburg, Regierungsbezirk Magdeburg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Osterburg des Regierungsbezirks Magdeburg von der Grenze des Kreises 
Salzwedel bei Beese bis Meßdorf zum Muchlaß einerseits an die Mahlsdorf- 
Beeser, andererseits an die Bismark. Osterburger Chaussee durch den Kreis Salz- 
wedel genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Salzwedel beziehungsmeis 
dem Kreise Osterburg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhal- 
tungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den Kreisen Salzwedel und 
Osterburg gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, 
beziehungsweise der großen Biesebrücke, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes, 
vorbehaltlich näherer Vereinbarung zwischen denselben, und, für den Fall des Nicht- 
zustandekommens einer solchen, der Entscheidung der Regierung zu Magdeburg, 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
Leh. Karifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange- 
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem eeehd arife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 13. Juni 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Finanzminister, den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den 
Minister des Innern. 
(Nr. 7158.)
	        
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