–70%—
Drovinz Prcußen, Negierungebezirk Oanzig.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen
gation des Neustädter Kreises II. Emission Littr W. ber ...... . . ..
Thaler à fünf Prozent Zinsen die . . ie Serie Zinskupons für die Jahre 18..
bis 18.. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Neustadt und den besonders bekannt
zu machenden Zahlungsstellen in Danzig, Berlin und Königsberg, sofern nicht
von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig dagegen
Widerspruch erhoben ist.
(Stempel.)
Neustadt, den teen . . .. 18..
Die ständische Kreiskommission für den Eisenbahnbau im Neustädter Kreise.
Anmerkung. Die Namens= Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder
Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen
Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blaktbreite unter den beiden
letzten Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
..... tetzins-flupon. ...... tetsiassflupou
inlon.
(Xr. 7157.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1868., betreffend das den Kreisen Lübbecke
und Herford im Regierungsbezirk Minden verliehene Recht zur Erhebung
Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger nach Bielefeld, ferner von Bünde bis
Herford und von Fiestel nach Dielingen.
A## Ihren Bericht vom 16. Juni d. J. verleihe Ich den Kreisen Lübbecke und
Herford im Regierungsbezirk Minden das Recht, bei fortgesetzter vorschriftsmäßiger
Unterhaltung der Chausseen von Rahden über Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger
nach Bielefeld, ferner von Bünde bis Herford und von Fiestel nach Dielingen,
soweit solche in den genannten Kreisen belegen sind, Chausseegeld nach den Be-
Nr. 7156—7158.) stim