Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzugeben ist, 
wird dasselbe in halblährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, mit fünf 
Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erolgt 
gegen bloße Rückgabe der auszugebenden Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuld- 
verschreibung, bei der Kämmereikasse zu Oschersleben in der auf den Eintritt der 
Fälligkeit folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten 
Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fällig- 
keitstermine abzuliefern. Für die fehlenden Kupons wird der Betrag vom Kapi- 
tale abgezogen. 
H gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu 
Gunsten der Stadtgemeinde Oschersleben. In Ansehung der verlorenen oder 
vernichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 
1819. wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter 
Staatspapiere §#. 1. bis 12. mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: 
a) die im H. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Ma- 
gistrat gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse 
zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatzministerium 
zukommen) gegen die Verfügungen des Magistrats findet der Rekurs 
an die Königliche Regierung zu Magdeburg statt; 
b) das im J. 5. jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem König- 
lichen Kreisgerichte zu Halberstadt; 
e) die in den I#. 6. 9. und 12. jener Verordnung vorgeschriebenen Bekannt- 
machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die 
ausgeloosten Obligationen seriic werden; 
() an die Stelle der im §. 7. jener Verodnung erwähnten sechs Zinszahlungs. 
termine sollen vier, an die Stelle des im H. §. erwähnten achten Zahlungs- 
termins soll der fünfte treten 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons ausgegeben; 
die ferneren Zinskupons werden für fünffährige Perioden ausgegeben werden. Die 
Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kämmereikasse zu Oschers- 
leben gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten Talons. 
Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Pinstupons-Serie 
an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig 
geschehen ist. « « « « 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Oschersleben mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. 
Zu Urkund dessen haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
b Oschersleben, den . ... 18.. 
Der Magistrat. 
(Fakfimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratemitgliedes.) 
Eingetragen Fol. . . . . W 
Pro-
	        
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