Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 57.—
(Nr. 7181.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1868., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte an den Kreis Heiligenbeil, Regierungsbezirk Königsberg,
für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Heiligen-
beil über Thomsdorf, Rehfeld, Eisenberg, Königlich Rödersdorf und
Groß-Hasselberg nach Lichtenfeld, 2) von Kobbelbude an der Ostbahn
über Perwilten, Legnitten nach Pörschken, 3) von Zinten über Korschellen
bis zur Pr. Eylauer Kreisgrenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Heiligen-
beil, im Nezierungebesir Königsberg, beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der
Straßen: 1) von Heiligenbeil über Thomsdorf, Rehfeld, Eiselberg, Königlich
Rödersdorf und Groß Hastelberg nach Lichtenfeld, 2) von Kobbelbude an der
Ostbahn über Perwilten, Legnitten nach Pörschken, 3) von Zinten über Kor-
schellen bis zur Pr. Eylauer Kreisgrenze, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
em Kreise Leu enbeil das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erfor-
derlichen Gonndsiück, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und
Unterhaltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
slchenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen und hinsichts der Unterhaltun
er aus Staatsfonds zu erbauenden Chaussee von Mehlsack nach Zinten. Zuc lech
will Ich dem genannten Kreise, gegen Uebernahme der künftigen e en
Unterhaltung der zu 1. bis 3. bezeichneten Straßen, das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs f einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen) sowie der sonstigen die Sthebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachten Strahe zur Anwendung kommen.
Johrgang i888,. (Tr. 7181—7182, 109 Der
Ausgegeben zu Berlin den 9. Seplember 1868.