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Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen.
Obligation
des
Lycker Kreises
Litir. ..... M.
über
.......... Thaler Preußisch Kurant,
II. Smission.
Au Grund der unten . .. genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
14. Februar 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lycker Kreises Namens des
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung ꝛ einer Darlehnsschuld von . ... .. . . .. Thalern Preußisch
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jähr-
lich zu verzinsen ist.
Die Rüchzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab alhsun aus einem zu diesem Behufe gebildeten Alzungefonds
von wenigstens Einem HProzent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Til ugefend urch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende chd zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück ahlun er-
solgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung waeo gt 7
rei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte
der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, in der Königsberger Hartungschen
Zeitung, dem Kreisblatte des Lycker Kreises und dem Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährlichen Terminen postnumerando, am 2. Januar und am 1. Juli
le.