Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 816 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des 
Lycker Kreises 
Litir. ..... M. 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant, 
II. Smission. 
Au Grund der unten . .. genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
14. Februar 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lycker Kreises Namens des 
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd- 
bare Verschreibung ꝛ einer Darlehnsschuld von . ... .. . . .. Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Rüchzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab alhsun aus einem zu diesem Behufe gebildeten Alzungefonds 
von wenigstens Einem HProzent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem 
Monate April jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Til ugefend urch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende chd zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück ahlun er- 
solgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung waeo gt 7 
rei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte 
der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, in der Königsberger Hartungschen 
Zeitung, dem Kreisblatte des Lycker Kreises und dem Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen postnumerando, am 2. Januar und am 1. Juli 
le.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.