Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  818  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

Zinskupon
(1.  Serie)
zu  der
Kreis-Obligation  des  Lycker  Kreises
II.  Emission
Littr..  —
übberr  .  .  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
.......  Thaler.......Silbergtofcheu.
Der  Inhaber  dieses  Iinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  biss  .  ...  resp.  vom  ..e  bis
und  späterhin  *,  Zinsen  der  btd  Feis  Obligation
für  das  Halbiehr  vom  .  .  .  .  ..  bis.  mit  (in  Buchskaben)
.  .  .  ...  Thalern  ....  .  .  .  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lycker  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

Dalon
zur
Kreis-Obligation  des  Lycker  Kreises.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Lycker  Kreises  II.  Emission
Littr  ..  M  .  .  .  .  über  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  .  #  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Lyck  nach  Maaßgabe  der  diesfälligen  in  der  Obligation  enthaltenen
  Bestimmungen.

Lock,  den  n  18.
Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lycker  Kreise.

(Nr.  7189.)