Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

– 68 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Königsberg. 
Obligation 
des 
Allensteiner Kreises 
Littr. M . . . . 
über 
.......... Thaler Preußisch Kuraut. 
Auf Grund des unte ... .. .. 18. genehmigten Kreistagsbeschlusses 
vom 8. April 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 83,000 Thalern be- 
kennt sich die ständische Kommission für den Ghaussechn des Allensteiner Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . .. Thalern 
Preußisch Kurant, welche für den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 83/000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1868. ab allmälig innerhalb eines Zeitraumes von 37 Jahren aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent 
des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- 
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem 
Monate .. . .. . . . . .. . . .. jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht 
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- 
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, 
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer 
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück- 
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt 
sechs, drei, ywei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte 
der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr.) sowie in zwei zu Königsberg 
erscheinenden Zeitungen. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbiährlichen Terminen, m. i und am tten , 
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
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il der Kreis. Kommunalkasse in Allenstein, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit 
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