– 68 —
Provinz Preußen, Negierungebezirk Königsberg.
Obligation
des
Allensteiner Kreises
Littr. M . . . .
über
.......... Thaler Preußisch Kuraut.
Auf Grund des unte ... .. .. 18. genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 8. April 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 83,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Ghaussechn des Allensteiner Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . .. Thalern
Preußisch Kurant, welche für den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 83/000 Thalern geschieht vom
Jahre 1868. ab allmälig innerhalb eines Zeitraumes von 37 Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent
des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei-
bungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem
Monate .. . .. . . . . .. . . .. jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück-
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt
sechs, drei, ywei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte
der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr.) sowie in zwei zu Königsberg
erscheinenden Zeitungen.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbiährlichen Terminen, m. i und am tten ,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
e
il der Kreis. Kommunalkasse in Allenstein, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit
i