— 84 —
(Nr. 7283.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Dezember 1868., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte an den Kreis Neustadt, Regierungsbezirk Danzig,
für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Oliva
an der Stettin-Danziger Staats-Chaussee über Quaschin nach Kölln;
2) von derselben Staats--Chaussee zwischen Kielau und Zissau über Pogorsz
nach Kossakau.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Neustadt,
im Negierungsbezirt Danzig, beabsichtigten Bau der Chausseen: 1) von Oliva an
der Stettin-Danziger Staats-Chaussee über Quaschin nach Kölln; 2) von der-
selben Staats-Thrte zwischen Kielau und Zissau über Pogorsz nach Kossakau
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Neustadt das Expropriations-
recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
ur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen.
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
maßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Czausfegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld--Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Vefreionae, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem S#ousseegeld arll vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Dezember 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel)
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriume.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckeren
(R. v. Decker).