Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7537.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Oktober 1869., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an die Gemeinde Halver im Kreise Altena, Regierungs- 
bezirks Arnsberg) für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Oeckinghausen durch das Hälver-Thal nach Schalksmühle 
an der Volme= Straße im Kreise Altena, Regierungsbezirks Arnsberg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Oeckinghausen durch das Hälver-Thal nach Schalksmühle 
an der Volme-Straße im Kreise Altena, Regierungsbezirks Arnsberg, genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Halver das Expropriationsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Shausebar. und Unterhaltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für 
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Saße, Zu- 
gleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Pecht zur Erhebung des Chaussegelde- 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
Pld-Tarifo einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt 
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei Vergehen auf 
die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 14. Oktober 1869. 
  
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7538.)
	        
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