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(Nr. 7537.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Oktober 1869., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an die Gemeinde Halver im Kreise Altena, Regierungs-
bezirks Arnsberg) für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Oeckinghausen durch das Hälver-Thal nach Schalksmühle
an der Volme= Straße im Kreise Altena, Regierungsbezirks Arnsberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Oeckinghausen durch das Hälver-Thal nach Schalksmühle
an der Volme-Straße im Kreise Altena, Regierungsbezirks Arnsberg, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Halver das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Shausebar. und Unterhaltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Saße, Zu-
gleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Pecht zur Erhebung des Chaussegelde-
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
Pld-Tarifo einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei Vergehen auf
die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden-Baden, den 14. Oktober 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7538.)