Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung

für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

NNr.  5.

 

(Nr.  7287.)  Bestätigungs-  Urkunde,  betreffend  einen  Nachtrag  zum  Statut  der  bisherigen
Oppeln-Tarnmowitzer,  jetigen  Rechte-Oder-Ufer  Eisenbahngesellschaft.  Vom
28.  Dezember  1868.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

Nachdem  der  Verwaltungsrath  der  bisherigen  Oppeln-Tarnowitzer,  icsigen
Rechte-Oder-Ufer  Eisenbahngesellschaft  auf  GOrun  der  ihm  von  der  außerordentlichen
  Generalversammlung  der  Aktionaire  vom  14.  November  1868.  ertheilten
Ermächtigung  den  anliegenden  dritten  Nachtrag  zu  dem  unterm  1.  Dezember  1856.
(Eesct.  Sumenl  S.  1013.)  landesherrlich  bestätigten  Gesellschaftsstatute  aufgestellt
und  um  dessen  Genehmigung  nachgesucht  hat,  wollen  Wir  diesem  Nachtrage
Unsere  landesherrliche  Genehmigung  hierdurch  ertheilen.

Die  gegenwärtige  Urkunde  ist  nebst  dem  Nachtrage  durch  die  Gesetz  Sammlung
  zu  versseentlichene

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  28.  Dezember  1868.
(I.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.

Jahrgang  1869.  (Nr.  7287.)  14  Drit-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  16.  Januar  1869.