Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  151  —

(Er.  7290.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  23.  Dezember  1868.,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Danzig  zur  Anlage  ciner

Kanal-  und  Röährenleitung.

N.###  von  der  Stadtgemeinde  Danzig  beschlossen  worden,  durch  Anlegung
er  von  deim  Quellengebiet  bei  Nieder-Prangenau,  im  Kreise  Carthaus,  ausgehenden
  Kanal  ·  und  Röhrenleitung,  in  der  durch  die  drei  Situationspläne,  be-FA#ungsweise
  des  Baumeisters  Leiter  vom  23.  September  1868.  und  des  Baumis
  Henoch  vom  20.  September  1868.  bezeichneten  Richtungslinie,  die  Stadt
Omiz  mit  fließendem  Wasser  zu  versorgen,  verleihe  Ich  hierdurch  der  Stadt.
gemeinde  Danzig  zur  Durchführung  dieses  Unternehmens  das  Recht  zur  Expro-#mion
  und  zur  vorübergehenden  oder  nach  Art  von  Grundservituten  dauernden
Zautzung  fremder  Grundstücke.  Die  von  Ihnen  eingereichten  drei  Pläne  und
de  Karte  der  Umgegend  von  Danzig  erfolgen  zurück.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kuntriß  zu  bringen.

Berlin,  den  23.  Dezember  1868.

Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

####  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  1a  des  Innern.

——  (Nr.  7291.)