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(Er. 7290.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1868., betreffend die Verleihung des
Expropriationsrechts an die Stadtgemeinde Danzig zur Anlage ciner
Kanal- und Röährenleitung.
N.### von der Stadtgemeinde Danzig beschlossen worden, durch Anlegung
er von deim Quellengebiet bei Nieder-Prangenau, im Kreise Carthaus, ausgehenden
Kanal · und Röhrenleitung, in der durch die drei Situationspläne, be-FA#ungsweise
des Baumeisters Leiter vom 23. September 1868. und des Baumis
Henoch vom 20. September 1868. bezeichneten Richtungslinie, die Stadt
Omiz mit fließendem Wasser zu versorgen, verleihe Ich hierdurch der Stadt.
gemeinde Danzig zur Durchführung dieses Unternehmens das Recht zur Expro-#mion
und zur vorübergehenden oder nach Art von Grundservituten dauernden
Zautzung fremder Grundstücke. Die von Ihnen eingereichten drei Pläne und
de Karte der Umgegend von Danzig erfolgen zurück.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kuntriß zu bringen.
Berlin, den 23. Dezember 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
#### Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den 1a des Innern.
—— (Nr. 7291.)