Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

1. ........ 18. Littr. . 
halbjährige, am 1. 18. fällige Zinsen zu fünf 
Prozent per annum voo .. Thalern Kapitalantheil 
an dem Anlehen der Stadt Wiesbaden d. H. 18. 
von 300,000 Thalern der Thalerwährung werden nach Ein- 
gang bei dem unterzeichneten Bankhause in Frankfurt 
am Main oder, nach Wahl des Inhabers, bei der 
Stadtkasse in Wiesbaden ausbezahlt. 
..... Rihck......Sg-. - ----(Faksimicevskuntekschkiftvest- 
der Thalerwaͤhrung. (Trockener Kuponstempel.) hauses und eines Angestellten seines 
Kuponbüreaus.) 
Zahl. Kupon. 
Verjährt mit Ablauf 
d 
31. Dezember 18.. 
Dalon 
, zu der 
Partial-Obligation von . . . . . . . . . .. Thalern 
Littr. M 
bes 
Anlehens der Stadt Wiesbaden über 300,000 Thaler 
18. 
vo . 
zu fünf Prozent per annum verzinslich. 
Gegen Rückgabe dieses Talons werden weitere halbjährige Iinskupons, 
mit dem #n.. 18.. anfangend, kostenfrei ausgegeben in Framkfit 
am Main bei dem Bankhause « ’ «" 
WiledetllnterfchtiftbesAWs 
(Trockener Kuponstemwel) haufes und eines Angestellten seinrs 
ur Erhebung der weiteren Kupons genuͤgt Kuponhütrenus.) 
dieser Talon allein, ohne die Obligation. 
Den Obligatlonen, welche zur Einlösun 
kommen, muß dieser Talon nebst allen noch 
nicht fälligen Zinsabschnitten beigefügt werden. 
  
Rediglrt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geh#imen Ober- Hofbuchdruckerel 
(K w. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.