Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7290.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1868., betreffend die Verleihunz des 
Erpropriationsrechts an die Stadtgemeinde Danzig zur Anlage einer 
Kanal- und Nöhrenleitung. 
N von der Stadtgemeinde Daniig beschlossen worden, durch Anlegung 
einer von dem Quellengebiet bei Nieder-Prangenau, im Kreise Carthaus, aus- 
gehenden Kanal- und Röhrenleimung, in der durch die drei Situationspläne, be- 
ziehungsweise des Baumeisters Leiter vom 23. Sertember 1808 und des Bau- 
raths Henoch vom 20. September 1868. bezeichneten Richtungslinie, die Stadt 
Danzig mit fließendem Wasser zu versorgen, verleihe Ich hierdurch der Stadt- 
gemeinde Danzig zur Durhsehren dieses Unternehmens das Recht zur Erpro- 
priation und zur vorübergebenden oder nach Art von Grundservituten dauernden 
Benutzung fremder Grundstücke. Die von Ihnen eingereichten drei Pläne und 
die Karte der Umgegend von Danzig erfolgen zurück. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 23. Dezember 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Minister des Innern. 
(Tr. 7200—7291.) (Nr. 7291.)
	        
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