Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

Schema  J.
(Vorderseite.)

Preußische  godenkredit-Aktienbank.

Talon
zum
Kuponbogen  des  kündbaren  Hypothekenbriefes
Littr  K.4
über
....................  T  haler,
verzinslich  zu  ..  ...  Prozent.

Dem  Inhaber  dieses  Talons  werden  gegen  dessen  Rückgabe  nach  fünf
Jahren  und  vorgängiger  Bekanntmachung  der  Direktion  Zinskupons  für  fernere
fünf  Jahre  nebst  einem  neuen  Talon,  soweit  nicht  ein  Widerspruch  nach  I#.  28.
und  12.  des  Statuts  zu  berücksichtigen  ist,  ausgehändigt.

Die  Direktion.
(Unterschrift  zweier  Direktoren.)

(L.  S.)
Eingetragen  im  Register  sub  Fol.
–  Der  Kontrolbeamte.
(Unterschrift.)
(Rückseite.)

Eine  Mortifikation  verlorener  oder  vernichteter  Talons  findet  nicht  statt
(§#.  28.  und  12.  des  Statuts).  &  fi  vt  st

(Nr.  7290.)