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bis 3. Januar, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher
Münzfsorte mit jenem verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals
erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise
dieser Schuderschreihung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Pr. Stargardt,
und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die schunten Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren (vom
Fälligkeitstermine ab gerechnet) nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten
des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vermichteter
Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil I. Titel 51. m 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Pr. Star-
gardt. Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden) doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver-
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung ammeldet und den stattgehabten Wie der
Birstugone durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres 18. ausgegeben.
Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf fünfjährige Perioden ausge-
geben. Die Ausgabe einer neuen Zinskupons. Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Pr. Stargardt genen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern ßeren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sichecheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
- zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Pr. Stargardt, den tte... 18.
Die ständische Kommission für die Förderung des Schneidemühl-
Dirschauer Eisenbahnbaues im Kreise Pr. Stargardt.
Pro-