Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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bis 3. Januar, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher 
Münzfsorte mit jenem verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals 
erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise 
dieser Schuderschreihung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Pr. Stargardt, 
und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die schunten Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
gezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren (vom 
Fälligkeitstermine ab gerechnet) nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten 
des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vermichteter 
Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Theil I. Titel 51. m 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Pr. Star- 
gardt. Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden) doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver- 
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung ammeldet und den stattgehabten Wie der 
Birstugone durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter 
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten 
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt 
werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. 
Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf fünfjährige Perioden ausge- 
geben. Die Ausgabe einer neuen Zinskupons. Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Pr. Stargardt genen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern ßeren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sichecheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
- zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Pr. Stargardt, den tte... 18. 
Die ständische Kommission für die Förderung des Schneidemühl- 
Dirschauer Eisenbahnbaues im Kreise Pr. Stargardt. 
Pro-
	        
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