Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 186 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Oanzig. 
Erster (bis zehnter) Zinskupon (U### Serie) 
zu der 
Kreis-Obligation des Elbinger Kreises 
Littr MX . .. .. 
uͤber ....... ... Thaler zu fünf Projent Zinsen 
über 
........... Thaler .......... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe am 
berer 18. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis. Obli- 
gation für das Habosahr vom . . . . . . . .. . . .. bis. mit (in Buch- 
... Thalern . .. . . . .. . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
staben) 
minaltuf zu Elbing. 
Elbing, den #en. 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission für den Chausseebau des Elbinger Kreises. 
N. N. N. N. N. N. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namens= Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhän- 
digen Ramens-= Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
Pro-
	        
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