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Rheinprovinz, Regierungsbezirk Aachen.
Obligation
des
Schleidener Kreises
Littr M . . ...
uͤber
100 Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unterm 21. März 1864. Allerhöchst bestätigten Kreistagsbeschlüsse
vom 20. Februar 1863. und 19. Oktober 1863. wegen Aufnahme einer
Schuld Behufs Akquisition des zum Bau der Eisenbahn von Call nach Trier
erforderlichen Grundeigenthums, soweit solches im Kreise Schleiden gelegen ist,
bekennt sich die ständische Kommission für den genannten Zweck Namens des
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare
Verschreibung zu einer Schuld von 100 Thalern, geschrieben: Einhundert
Thalern Preußisch Kurant nach dem zur Zeit gesetzlich beseenen Münzfuße,
welche für den Kreis Schleiden kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 48,000 Thalern geschieht vom
Jahre . ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von acht und vierzig Jahren
aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens jährlich
1000 Thalern nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnun # Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre ab in dem
Monate jeden Jahres.
Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor) den Tilgungsfonds durch
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch zunstufendr Schuldverschreibungen
zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die Rakündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bazeichnung ürer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins,
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung Fasobn sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in dem Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Aachen, sowie in einer zu Aachen und in einer zu Cöln erscheinenden
Zeitung.
(Nr. 7315.) 39° Bis