Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Talon 
·4 zur 
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises 
IV. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt, sofern nicht rechtzeitig Widerspruch 
Haaien erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Pr. Holländer 
Littr. .. . .. über.. Thaler d fünf Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons 8 bie fünf Jahre 18. bis 18- bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Pr. Holland. 
Pr. Holland, den .#e 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer 
Kreise. 
  
(JNr. 7350.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Sta- 
tuts der Rheinischen Beleuchtungs-Aktiengesellschaft zu Bonn. Vom 
25. Februar 1869. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 22. Februar 
1869. das in der notariellen Verhandlung vom 14. Januar und einer Nachtrags- 
verhandlung vom 1. Februar d. J. verlautbarte revidirte Statut der Rheinischen 
Beleuchtungs-Aktiengesellschaft zu Bonn zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste 
Erlaß nebst dem revidirten Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 25. Februar 1869. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
(Nr. 7361.)
	        
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