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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.
Talon
·4 zur
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises
IV. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt, sofern nicht rechtzeitig Widerspruch
Haaien erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Pr. Holländer
Littr. .. . .. über.. Thaler d fünf Prozent Zinsen
die . .te Serie Zinskupons 8 bie fünf Jahre 18. bis 18- bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Pr. Holland.
Pr. Holland, den .#e 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pr. Holländer
Kreise.
(JNr. 7350.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Sta-
tuts der Rheinischen Beleuchtungs-Aktiengesellschaft zu Bonn. Vom
25. Februar 1869.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 22. Februar
1869. das in der notariellen Verhandlung vom 14. Januar und einer Nachtrags-
verhandlung vom 1. Februar d. J. verlautbarte revidirte Statut der Rheinischen
Beleuchtungs-Aktiengesellschaft zu Bonn zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste
Erlaß nebst dem revidirten Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen
Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden.
Berlin, den 25. Februar 1869.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Moser.
(Nr. 7361.)