Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Jahre  18..  Ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons  auf  fuͤnfjährige
Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons  ·  Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Pr.  Holland  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-Serie
  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talens  erfolgt  die  Aushändigung
  der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,
sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

ttheilt  Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
e

Pr.  Holland,  den  .  .ten  ...  .  ..  ...  18..

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Pr.  Holländer
Kreise.

PDrovinz  Preußen,  Negierungsbezirk  Königeberg.
Zinskupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Pr.  Holländer  Kreises
IV.  Emission

..........  ThalerStlbergtofehetn
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der  et
vom.ee  bis  resp.  vom.ee  ..
und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-  Obligation  *
das  Habbsahr  vom  .  .  .  ...  .  .  ..  bis.  mit  (in  Buchstaben)
Thalern  .  .  .  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Pr.  Holland.

Pr.  Holland,  den  1H  ....  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Pr.  Holländer
Kreise.
Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetra  utus  innerhalb  vich-Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Jahrgang  1869.  (Nr.  7349—7350.)  55  Pro-