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(Nr. 7353.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Februar 1869., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechie an die Gemeinden Niederjöllenbeck und Oberiöllen-
beck und an das Amt Schildesche, im Kreise Bielefeld, Regierungsbezirks
Minden, für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde--Chaussee
von Schildesche über Jöllenbeck und Sewings Hof bis zur Grenze des
* Antes Spenge.
N% Ich durch Meinen Sraß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von Schildesche über Jöllenbeck und Sewings Hof bis zur Grenze des
Amtes Spenge,) im Kreise Bielefeld, Regierungsbezirks Minden, genehmigt habe,
verleihe Ich Herdurch den Gemeinden Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck und dem
Amte Schildesche das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten
Gemeinden und dem Amte Schildesche gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Necht zur Erhebung des Etau eegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats. Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld--Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Berretam en, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. -
Berlin, den 22. Februar 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister fuͤr Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Nedigirt im Büreau des Staats · Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).