Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
theilt Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
erthe 
Insterburg, den ..ten . . . .. . .. 18.. 
(L. S.) 
Die kreisständische Kommission für den Chausseebau 
im Insterburger Kreise. 
Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Insterburger Kreises 
III. Emission 
Littr 
über Thaler zu . . .. . Prozent Zinsen 
über 
............... ThalerSilbergrofcheth 
Der Inhaber dieses Zinskupons wpfangt gegen dessen Rückgabe in der Zeit 
bis bi 
. Dio LCEP. vu..l .ppdi..... 
vom 8 
und Rätechin die Zinsen der ** Kreis Hige für das Halbjahr 
vom . . .... . .. . bis # Buchstaben)n halern 
.. ... . . . .. Silbergroschen bei der Kreis0 **# zu Insterburg. 
Insterburg, den ..ten .... . 
(I. “ 
Die kreisständische Kommission für den Chausseebau 
im Insterburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jal burn vom 
Ablauf des Kalenderjahres der F. ligeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können in 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Ih 
kupon mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
(Nr. 1370—7371) Poo-
	        
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