320 Nr. 62. 1914.
(2) Bekanntmachung vom 20. August 1914, betreffend Bertretung des Obertierarztes.
Der stellvertretende Kreistierarzt Dr. Böhm hierselbst ist beauftragt, den infolge der
Mobilmachung zum Militärdienst einberufenen Obertierarzt, Veterinärrat Jörn bis
auf weiteres in seinen Geschäften als Obertierarzt zu vertreten.
Schwerin, den 20. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Im Austrage: Mühlenbruch.
(3) Bekanntmachung vom 22. August 1914, betrefsend Schutzimpfung.
nter den gegenwärtigen Kriegsunruhen gehört es nicht bloß auf dem Kriegsschauplah,
sondern auch in der Heimat zu einem wohleingerichteten Krankenhaus, daß seine ürzte,
das Pflegepersonal und das gefährdete Verwaltungspersonal, insbesondere auch die
Desinfektoren zum Schutz gegen Pocken neuerlich geimpft sind.
Die Krankenhaus ltungen wollen deshalb dafür sorgen, daß die fraglichen
Schutzimpfungen tunlichst in zweckmäßiger Folge stattfinden, und dem Kreistierarzt
ihres Bezirks auch in dieser Beziehung Anzeige von den Verhältnissen machen.
Das Landesimpfinstitut gibt für diesen Zweck Lymphe unentgeltlich und portofrei
ab; in der Stadt Schwerin nimmt es auch auf Antrag die betreffenden Impfungen
selbst vor.
Wegen der staatlichen Krankenanstalten ergehen besondere Verfügungen.
Schwerin, den 22. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
M z.n r 7. L.24
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Im *— · Mablenbruch.
(4) Bekanntmachung vom 24. August 1914, betreffend Ausbruch und Erlöschen
der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
Die Schweineseuche bezw. Schweinepest ist ausgebrochen:
1. in den Domanialdörfern:
Pastow, Erbpachthufe Nr. V, Amts Toitenwinkel,
Völkshagen, Erbpachthufe Nr. I, Amts Ribnitz,
Finkenthal, Büdnerei Nr 5, Amts Dargun,
Glasin, Erbpachthufe Nr. II, Amts Warin,