Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

320  Nr.  62.  1914.

(2)  Bekanntmachung  vom  20.  August  1914,  betreffend  Bertretung  des  Obertierarztes.


Der  stellvertretende  Kreistierarzt  Dr.  Böhm  hierselbst  ist  beauftragt,  den  infolge  der
Mobilmachung  zum  Militärdienst  einberufenen  Obertierarzt,  Veterinärrat  Jörn  bis
auf  weiteres  in  seinen  Geschäften  als  Obertierarzt  zu  vertreten.

Schwerin,  den  20.  August  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für

 

Im  Austrage:  Mühlenbruch.

(3)  Bekanntmachung  vom  22.  August  1914,  betrefsend  Schutzimpfung.
nter  den  gegenwärtigen  Kriegsunruhen  gehört  es  nicht  bloß  auf  dem  Kriegsschauplah,
sondern  auch  in  der  Heimat  zu  einem  wohleingerichteten  Krankenhaus,  daß  seine  ürzte,
das  Pflegepersonal  und  das  gefährdete  Verwaltungspersonal,  insbesondere  auch  die
Desinfektoren  zum  Schutz  gegen  Pocken  neuerlich  geimpft  sind.

Die  Krankenhaus  ltungen  wollen  deshalb  dafür  sorgen,  daß  die  fraglichen
Schutzimpfungen  tunlichst  in  zweckmäßiger  Folge  stattfinden,  und  dem  Kreistierarzt
ihres  Bezirks  auch  in  dieser  Beziehung  Anzeige  von  den  Verhältnissen  machen.

Das  Landesimpfinstitut  gibt  für  diesen  Zweck  Lymphe  unentgeltlich  und  portofrei
  ab;  in  der  Stadt  Schwerin  nimmt  es  auch  auf  Antrag  die  betreffenden  Impfungen
  selbst  vor.

Wegen  der  staatlichen  Krankenanstalten  ergehen  besondere  Verfügungen.

Schwerin,  den  22.  August  1914.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
M  z.n  r  7.  L.24

 

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Im  *—  ·  Mablenbruch.

(4)  Bekanntmachung  vom  24.  August  1914,  betreffend  Ausbruch  und  Erlöschen
der  Schweineseuche  bezw.  Schweinepest.
Die  Schweineseuche  bezw.  Schweinepest  ist  ausgebrochen:
1.  in  den  Domanialdörfern:
Pastow,  Erbpachthufe  Nr.  V,  Amts  Toitenwinkel,
Völkshagen,  Erbpachthufe  Nr.  I,  Amts  Ribnitz,
Finkenthal,  Büdnerei  Nr  5,  Amts  Dargun,
Glasin,  Erbpachthufe  Nr.  II,  Amts  Warin,