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Provinz Schlesicn, Regicrungebezirk Oppeln.
Obligation
des Coseler Kreises
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III. Emission
über
. . . .. Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse
vom 3. September 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 75,000 Thalern
bekennt sich die ständische Kommission für die Chausseebauten des Coseler Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Iu er gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . ... . . . ..
n Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und in halb-
jährigen Terminen zu Johanni und Weihnachten mit fünf Prozent jährlich zu
verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 75,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab mit wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten
Tilgungsplanes.
v. Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, soweit
dieselben nicht im freien Verkehr, wozu der Kreis sich das Recht ausdrücklich
vorbehält, zurückgekauft werden, durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung
erfolgt in dem Monate Januar jeden Jahres und werden die ausgeloosten
Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be-
träge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich
bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und Einen
Monat vor dem Zahlungstermine durch den Ienilichen Anzeiger der König-
lichen Regierung zu Oppeln, sowie durch die Schlesische und Breslauer Zeitung
und den Königlichen Staatsanzeiger.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zate der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Cosel, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der spateren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen.
Die