Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Schlesicn, Regicrungebezirk Oppeln. 
Obligation 
des Coseler Kreises 
Littr . . ... W *s 
III. Emission 
über 
. . . .. Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse 
vom 3. September 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 75,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission für die Chausseebauten des Coseler Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Iu er gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . ... . . . .. 
n Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und in halb- 
jährigen Terminen zu Johanni und Weihnachten mit fünf Prozent jährlich zu 
verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 75,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1872. ab mit wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten 
Tilgungsplanes. 
v. Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, soweit 
dieselben nicht im freien Verkehr, wozu der Kreis sich das Recht ausdrücklich 
vorbehält, zurückgekauft werden, durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung 
erfolgt in dem Monate Januar jeden Jahres und werden die ausgeloosten 
Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be- 
träge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich 
bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und Einen 
Monat vor dem Zahlungstermine durch den Ienilichen Anzeiger der König- 
lichen Regierung zu Oppeln, sowie durch die Schlesische und Breslauer Zeitung 
und den Königlichen Staatsanzeiger. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
zate der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Cosel, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der spateren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
gezogen. 
Die
	        
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