Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7274.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  2.  Dezember  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Büren,  im  Regierungsbezirk  Minden,  für
den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee  von  der  Lippstadt-Rüthener
Provinzialstraße  in  Hemmern,  im  Kreise  Lippstadt,  Regierungsbezirk  Arnsberg)
  nach  der  Alme-Straße,  im  Kreise  Büren.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  14.  Juni  1865.  den  Bau  einer  Chaussee
von  der  Lippstadt-Rüthener  Provinzialstraße  in  Hemmern,  im  Kreise  Lippstadt,
Regierungsbezirk  Arnsberg,  nach  der  Alme-Straße,  im  Kreise  Büren,  Regierungsbezirk
  Minden,  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Büren  zum
Bau  der  Strecke  innerhalb  dieses  Kreises  das  Erpropriationsrecht  für  die  zu  dieser
Chausseestrecke  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der
Chausseebau=  und  Unter  altungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chaufseen
  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will
Jch  dem  genannten  Kreise  gegen  Ue  beriahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach
den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,
hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar
1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die
gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  2.  Dezember  1868.

 

 

 

Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

#  74—775)  (Nr.  7275.)