Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

(Nr. 7275.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Dezeniber 1868., betreffend die Genehmigung zur 
Emission weiterer neuer Stammaktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
im Betrage von fünf Millionen Thaler. 
N von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen 
worden ist, ihr zum Bau der Zweigbahnen von Ehrenbreitstein nach Siegburg 
und von Neuß nach Düren, sowie zur Vervollständigung ihrer Betriebsmittel 
und Betriebs= Einrichtungen die Emission weiterer neuer Stammaktien zum Be- 
trage von fünf Millionen Thaler zu gestatten, will Ich mit Bezugnahme auf 
§. 2. des Nachtrages zum Statut der Rheinischen Eisenbahngesellschaft vom 
18. März 1867. zu diesem Antrage hierdurch die Genehmigung mit der Maaß- 
gabe ertheilen, daß die neu zu kreirenden Aktien zum Stimmrecht in der Ge- 
neralversammlung nur, soweit sie voll eingezahlt sind, berechtigen. Die Aktien, 
welche nebst Dividendenscheinen und Talons nach dem, dem oben bezeichneten 
Statutnachtrage beigefügten Schema auszufertigen sind haben vom 1. Januar 
ku ab an der Dividende des Rheinischen Eisenbahn-Unternehmens Theil zu 
nehmen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 12. Dezember 1868. 
Wilhelm. 
Gr. von Itzenplitz. 
An den Minister für Hw, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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