Drovinz Preußen, Negierungebezirk Königsberg.
Obligation
des
Rösseler Kreises
Littr. W..
über
Auf Grund des unten landesherrlich bestätigten Kreistags-
beschlusses vom 21. Dezember 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von
50,000 Thalern zu Zwecken des Thorn= Insterburger Eisenbahnbaues bekennt
sich die ständische Finanzkommission des Rösseler Kreises Namens des Kreises
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Darlehnsschuld vpon . Thalern Preußisch Kurant, welcher
Betra em den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu
verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab allmälig innerhalb eines Zeitraumes von funfzig Jahren aus
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds mit wenigstens 1000 Thalern
jährlich.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch anhlausenar Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung geschieht sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Königlichen Staatsanzeiger,
in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, ferner in einer zu
Königsberg erscheinenden Zeitung und in dem Rasfelen Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli jeden Jahres,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Bischofsburg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. M
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