Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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wählten Deputirten zur Versammlung und Sitzung einzuladen, die neue General- 
deputation zu konstituiren, durch solche den definitiven Aufsichtsrath wählen zu 
lassen und demselben die weitere Leitung resp. Kontrole der Geschäfte zu über- 
lassen und von ihm Decharge zu verlangen und entgegenzunehmen. Bis zu dem 
Tage) an dem dieser definitive Aussichtsrath die definitive Direktion in die Ge- 
schäfte einführt, besorgt noch die von dem Gründungskomité bestellte interimistische 
Direktion alle Geschäfte der Direktion fort. 
. 48. 
Remuneration Das Gründungskomité ist für seine Ausgaben und ganze Mühwaltung 
wa rndngt, angemessen, jedoch mit Rücksicht auf den Bestand des Betriebsfonds und die 
« Höhe der von diesem zu bestreitenden Jahresausgabe, in runder Summe, sei es 
auf einmal, sei es in Vertheilung auf die nächsten drei Betriebsjahre, zu ent- 
schädigen. Die Vereinbarung hierüber ist von dem ersten definitiven Aufsichts- 
rathe mit dem Komité einzuleiten und abzuschließen; das Komité regulirt in sich 
die Untervertheilung der ihm bestimmten Remuneration. 
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