Metadata : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

Nr.  59.  1917.  397

Alss  Entschädigung  für  die  Hilfeleistung  zahlen  die  Landwirte  eine  ent-1u8
  Entlchäionng.m.  die  nach  ortsüblichen  Sätzen  für  die  Tonne  des  ausgedroschenen
  Getreides  zu  berechnen  ist.  Die  Entschädigung  ist  vom  Landrat
  festzusetzen.

Die  Hälfte  der  aufkommenden  Entschädigung  soll  den  stellv.  Generalkommandos

  zur  Verfügung  stehen  zur  Bewilligung  von  Zulagen  an  die  Kolonnen

  usw.  na  aßgabe  ihrer  Leistungen.  Die  andere  Hälfte  fließt  der

Reichskasse  zu  (Kap.  25  Titel  2).

Falls  Hilfsdienstpflichtige  hinzugezogen  werden,  so  müssen  sie  auf  Grund

eines  Arbeitsvertrages  angeworben  werden.

Die  Betriebsmittel  sind  —  soweit  solche  an  Ort  und  Stelle  nicht  vorhanden
—  durch  den  Kommunalverband  auf  Kosten  der  betreffenden  Besitzer  zu  beschaffen.
  Bei  Kohlenmangel  ist  die  Kriegsamtsstelle  Altona  telegraphisch  zu
benachrichtigen.

7.  Die  Behörden  melden  bis  zum  12.  April,  ob  Kolonnen  angefordert  und  gestellt
  sind.
Die  Zivilbehörden  wollen  für  sofortige  Bekanntgabe  durch  die  Amtsblätter

Sorge  tragen.

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gez.  v.  Falck.

(3)  Bekanntmachung  vom  27.  März  1917,  betreffend  Verbot  von  lärmenden
Lustbarkeiten.

ieg  nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  24.  d.  Mts.,  betreffend  Verbot  von  lärmenden
  Lustbarkeiten,  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  27.  März  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien,

Abteilung  für  geistliche  Angelegenheiten.  des  Innern.
Langfeld.  L.  v.  Meerheimb.
IIIv2.  Nr.  38  186/1557.  Nr.  582.  Altona,  den  24.  März  1917.

verbot  von  lärmenden  Lustbarkeiten.
Im  Interesse  der  öffentlichen  Sicherheit  wird  folgendes  angeordnet:

Während  der  Zeit  vom  1.  April  (Palmsonntag)  bis  8.  April  (1.  Osterfeiertag)
1917,  beide  Tage  einschließlich,  dürfen  lärmende  Lustbarkeiten  nicht  stattfinden.

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