Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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Von vorstehenden 1000 Thlrn. sind 500 Thlr. (i. W.) mit dem Vorzugs— 
rechte vor dem Reste und den Zinsen vom 1. Februar 1871. an den Rentier 
Karl Hirsch in Berlin abgetreten, und ist demselben eine beglaubigte Abschrift 
dieses Hypothekenbriefs ertheilt worden. 
Die Abtretung ist im Grundbuch vermerkt. 
Liebstadt, den 2. Februar 1871. 
Konigliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Das Vorzugsrecht der an den Rentier Hirsch zu Berlin abgetretenen 
500 Thlr. vor dem Rest ist im Grundbuch gelöscht. 
Liebstadt, den 2. September 1872. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Das mithaftende Grundstück Nr. 1. und von den mithaftenden Grundstücken 
r. 2. 3. die Parzellen Vr. . sind von dem Artikel 1. ab= und dem Ar- 
tikel. zugeschrieben, und ist ans letzterem im Grundbuch die Mithaft für 
vorstehende 1000 Thlr. vermerkt worden. 
Liebstadt, den 3. Januar 1873. 
Königliches Grundbuchamt. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Anmerkung: Mit dem Hypothekenbrief wird der Kanfvertrag vom I. Oktober 1870. 
verbunden. 
Kosten-
	        
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