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(Nr. 8040.) Allerhöchster Erlaß vom 10. April 1872., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen des
Kreises Polnisch Wartenberg im Regierungsbezirk Breslau: 1) von
Wartenberg nach Medzibor, 2) von Wartenberg über Mangschütz bis
zur Schildberger Kreisgrenze und 3) von Wartenberg über Kunzendorf
bis an die Oelser Kreisgrenze bei Reesewitz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Polnisch Wartenberg im Regierungsbezirk Breslau beschlossenen Ausbau der
Straßen 1) von Wartenberg nach Medzibor, 2) von Wartenberg über Mang-
schütz bis zur Schildberger Kreisgrenze und 3) von Wartenberg über Kunzendorf
bis an die Oelser Kreisgrenze bei Reesewitz genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch dem Kreise Polnisch Wartenberg das Expropriationsrecht für die zu diesen
Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats.
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will
Ich dem Kreise Polnisch Wartenberg gegen Uebernahme der künstigen chaussee-
mäßen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaustergeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld-Tarifes, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussepoltei Vergehen
auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß
ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. April 1872.
Wilhelm.
Graf v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 8041.)