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III. Von den Generalversammlungen.
g. 26.
Ort der Be · Alle Generalversammlungen werden in Berlin abgehalten. Die Beru-
uufung. fung dazu erfolgt unter Mittheilung der Ta zpordnng durch den Vorsitzenden
bes Hecseelem srathes mittelst zweimaliger 5semlicher ekanntmachungen, von
denen die erste sparestens vier Wochen vor dem Versammlungstage erscheinen muß.
5. 27.
rt u Ge · Ordentliche Generalversammlungen finden statt:
Nneralversomm-
lungen. im zweiten Kalenderquartale eines jeden Betriebsjahres und zuerst in
dem auf den Ablauf der Bauzeit und die Eröffnung des Betriebes auf
der ganzen Bahn zunächst folgenden Jahre.
Regelmäßige Gegenstände der Berathung und der Beschlußnahme der-
selben sind:
1) der Bericht der Direktion über die Lage der Geschäfte und die Bilanz
(§. 25.) des verflossenen Jahres;
2) die Wahl der Mitglieder des Berwaltungsrathes;
3) Beschlußnahme über diejenigen Angelegenheiten, welche der Generalver=
sammlung von dem Verwaltungsrathe oder einzelnen Aktionairen zur
Entscheidung vorgelegt werden;
4) Feststellung der den Mitgliedern des Verwaltungsrathes zu gewährenden
emuneration.
K. 28.
Unträge einzel- Besondere Anträge einzelner Aktionaire müssen so zeitig vor der General-
er Atienairr versammlung dem Vorsitzenden des Verwaltungsrathes schriftlich mitgetheilt werden,
daß dieselben, gemäß Artikel 238. des Handelsgesetzbuches, noch in die öffentliche
zur Versammlung einladende Bekanntmachung aufgenommen werden körbrn-
widrigenfalls die Beschlußnahme darüber bis zur nächsten Generalversammlung
zu vertagen ist.
. 29.
Uußerordent. Außerordentliche Generalversammlungen finden statt in allen Fällen, in
liche General denen die Direktion oder der Verwaltungsrath oder die Aufsichtsbehörde sie für
lnge nöthig erachten, auf Antrag der Aktionaire, gemäß Artikel 237. des Handels-
gesetzbuches, wenn ein solcher Antrag unter Deposition des zehnten Theiles der
emittirten Aktien und unter Angabe der Gründe und des Zweckes bei der Direktion
estellt ist.
best In der Einladung muß der Gegenstand der zu verhandelnden Geschaͤfte
kurz angedeutet werden. K 20