Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

— 324 — 
A. 
Candschaftlicher Central-Pfandbrief. 
Preußlscher 3000 Mark, 
Adler. zahlbar in Berltn. 
  
Privilegirter Pfandbrief 
der 
Central-Landschaft für die Preußischen Staaten 
über 
Dreitausend Mark 
Deutscher Reichswährung, verzinslich mit vier Prozent jährlich, 
ausgefertigt sowohl zur Sicherheit des Kapitals, als der Zinsen, auf den Grund 
einer Hypothek von gleichem Betrage, unter Vekhaftung. des gesammten Ver- 
mögens — einschließlich aller Forderungsrechte — der Central-Landschaft und 
des Kreditinstituts, durch dessen Vermittelung das Bfandbriefsdarlehen nach- 
geluckt worden ist, sowie unter reglementsmäßiger Garantie der Grundstücke 
es Verbandes, gegen deren Verpfändung lunbschafllih- Central- Pfandbriefe 
ausgefertigt worden sind, unkündbar von Seiten der Inhaber, einlöslich von 
Seiten der Central-Landschaft; 
— nach Inhalt des Statuts tvoro. (Gesetz Samml. S. ). — 
Berlin, den ..... 18. 
(L. S.) 
Die Central-Landschaftsdirektion. 
Daß für den vorstehenden landschaftlichen Central-Pfandbrief die in den 
& 19. und 22. des Statuts vorgeschriebenen Sicherheiten vorhanden find, be- 
scheinigt 
Berlin, den #en 18.. 
Das Central-Landschaftssyndikat. 
8000 Mark. Eingetragen im Register der landschaftlichen 
Central- Pfandbriefe aub Fol- — 
Der Kontrolbeamte.
	        
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