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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 31.—
(Nr. 8159). Allerhöchster Exlaß vom 14. September 1873., betreffend die Uebertragung des
Betriebes und der Verwalkung der Eisenbahn von Hanau nach Frank-
furt a. M. an die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Kassel, die künftige
Verlegung des Sitzes und Abänderung der bisherigen Benennung dieser
Behörde, sowie die demnächstige anderweite Bezelchnung der Bebra-
Hanauer Eisenbahn.
A## den Bericht vom 12. September d. J. will 25 Sie ermächtigen, der
Eisenbahn-Direktion zu Kassel den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahn
von Hanau nach Frankfurt a. M. zu übertragen und den Sitz der gedachten
Behörde mit dem 1. April 1874., unter Abänderung ihrer wenen Benennung
in „Königliche Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M.“) nach Frankfurt a. M.
zu verlegen. Gleichzeitig genehmige Ich, daß die bisherige Bezeichnung der
„Bebra-Hanauer Eisenbahn“ mit der Eröffnung des Betriebes auf der Strecke
von Hanau nach Offenhach in „Frankfurt-Bebraer Eisenbahn“ abgeändert
werde. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 14. September 1873.
Wilhelm.
Achenbach.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Johrgang 1873. (Nr. 8159—8100) 67 Nr. 8160.)
Ausgegeben zu Berlin den 4.Oktober 1873.