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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr-. 71.—
(Nr. 7234.) Allerhöchster Erlaß vom 8S. Oktober 1868., betreffend die Erhebung der Hafenund
Lagergelder für die Benutzung der Hafenanlage zu Saalfeld am
Ewing-See.
ch habe den mit Ihrem Berichte vom 30. September d. J. eingereichten Tarif,
nach welchem die Hafen- und Lagergelder für die Benutzung der Hafenanlage
bei Saalfeld am Ewing. See erhoben werden sollen, vorbehaltlich einer Revision
von fünf zu fünf Jahren genehmigt und sende Ihnen denselben hierbei vollzogen
zur weiteren Veranlassung zurück.
Baden-Baden, den 8. Oktober 1868.)
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Joehrgang 1860. (Nr. 7236.) 134 Ta-Ausgegeben
zu Berlin den 11. November 1868.