Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

—  233  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staatern.

 

Nr.  19.

Juhalt:  Gesez,  betreffend  die  Uebertragung  der  Auseinandersetzungsgeschäfte  innerhalb  des  Bezirks  des
Justizsenats  zu  Ehrenbreitstein  auf  die  Generalkommissionen  zu  Münster  und  Kassel,  S.  233.  —
Seseetz,  betreffend  einige  Abänderungen  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Klassensteuer,
S.  23#.  —  Gesetz,  betreffend  das  Sportel.,  Stempel-  und  Taxwesen  in  den  Hohengollernschen
Landen,  S.  331.

 

 

(Nr.  8299.)  Gesetz,  betreffend  die  Uebertragung  der  Auseinandersetzungsgeschäfte  innerhalb
des  Bezirks  des  Justizsenats  zu  Ehrenbreitstein  auf  die  Generalkommissionen
zu  Münster  und  Kassel.  Vom  14.  Juni  1875.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  c.
verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:

F.  1.

Das  auf  Grund  der  §§.  115.  und  116.  des  gbelite  vom  4.  Juli  1840.
wegen  Ablzsun  der  Reallasten  in  den  vormals  Nassauischen  Landestheilen  und
der  Stadt  Wetzlar  nebst  Gebiet  (Gesetz  Samml.  S.  195.)  in  Coblenz  gebildete
Spruchkollegium  zur  Entscheidung  über  Streitigkeiten  in  Auseinandersetzungssachen
  wird  aufgchoben.

KG.  2.

Die  bisher  zur  Luständigkeit  der  Regierung  zu  Coblenz  als  Auseinandersetungsbehörte
  und  die  zur  uständigkeit  des  nach  §F.  1.  zahseter  Spruchkollegiums
  gehörigen  Angelegenheiten  werden  für  den  Kreis  Wetzlar  der  General.
kommission  zu  Kassel,  für  die  übrigen  zum  Bezirke  des  Justizsenats  zu  Ehrenbreitstein
  getörigen  Landestheile  der  Generalkommission  zu  Münster  übertragen.

K.  3.

Dieses  Gesetz  tritt  mit  dem  1.  Juli  1875.  in  Kraft.
Mit  der  Wusführung  desselben  sind  der  Justizminister  und  der  Minister
für  die  landwirthschaftlichen  Angelegenheiten  beauftragt.
Jahrgang  1875.  (Nr.  8299—8300.)  35  Ur-Ausgegeben

  zu  Berlin  den  26.  Juni  1875.