Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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2)  von  Binnenfahrzeugen  für  die  Tonne  Tragfähigkeit:

a)  mit  Laddnnnnnnnga  .  .  ...  12½  Pf.
b)  leer  oder  mit  Ballast  ..  ...............  .  ......  ..  .  .  ..  6½

3)  von  Mauerlatten,  Balken  oder  Rundholz  bei  einer  Stärke  von:
a)  nicht  mehr  als  16  Centimeter  —  für  das  Stück.  1½

b)  mehr  als  16,  aber  nicht  mehr  als  21  Centimeter  —
desgleihen  .  ....  .  ..  2½%

c)  mehr  als  21,  aber  nicht  mehr  als  26  Centimeter  —
desgleibheen  ..  ..  .  .  ..  .  .  .  5

d)  mehr  als  26,  aber  nicht  mehr  als  31  Centimeter  —
desgleihen  7½
e)  mehr  als  31  Centimeter  —  desgleiche  10
4)  von  Eisenbahnschwellen  für  je  5  Stüüiüiksss  ..  4

IV.  an  Bohlwerksabgabe  von  den  nachstehend  bezeichneten
Waaren,  wenn  die  Fahrzeuge  zum  Löschen  oder  Laden  derselben
innerhalb  des  Stadtgebietes  anlegen,  und  zwar
1)  von  Getreide,  Hülsenfrüchten,  Oelsaaten  und  Sämereien

aller  Art;  von  Flachs,  Hanf  und  Heede  (Werg))  von  Asche,
einschließlich  der  Waidasche  und  des  Okras;  von  Lumpen,
von  thierischen  Knochen,  von  außereuropäischen  Farbe=  und
Tischlerhölzern,  von  Erzen,  von  Metallen  und  Metallwaaren
aller  Art,  einschließlich  der  Schiffsanker,  von  Guano  und
künstlichem  Dünger  aller  Art,  von  Bier,  Branntwein  und
Essig,  von  Heringen,  von  Theer,  von  Petroleum  —  für

je  fünf  Zennennnn  .  .  4

2)  von  Stein-,  Braun=  und  Holzkohlen,  von  Kalk,  Gyps  und
Cement  —  für  je  fünf  Zennnern  .  ..  1
3)  von  Mauer-  und  Dachsteinen  —  für  je  fünfhundert  6

4)  von  Rum,  Arrak,  Wein,  Spiritus  und  von  Oel  aller  Art
—  für  je  zwei  Zenner  ..  .  .  .  .  ..  5

5)  vom  Holze  und  zwar:

a)  von  Brenn-  und  Nutzholz  fũr  das  Kubikmeter  2

b)  von  Felgen,  Speichen,  Holznägeln  und  Stäben  für
das  —  —  .................  f  2·

Anmerkung:  Auf  ein  Kubikmeter  werden  gerechnet:



4  Schock  Flzzen,
12  Schock  Speichen  und  Hohnägel,
5  Schock  Fößere  1¼  Meter  lange  Stäbe,
6½  Schock  mittlere  1  Meter  lange  Stäbe,
32  Schock  kleine  ½  Meter  lange  Stäbe.
Eir.  8204.)  39*  e)  von