Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1076  Nr.  172  1916

83.
Zuwiderhandlungen  werden  mit  Gefängnis  bis  zu  1  Jahr,  bei  mildernden  Umständen
  mit  Haft  oder  Geldstrafe  bis  1500  Mark  bestraft.
Die  Zivilbehörden  werden  um  Bekanntgabe  ersucht.

v.  Falk.

(6)  Bekanntmachung  vom  3.  November  1916,  betreffend  Anderung  der  Anlage  1
der  Verordnung  vom  2.  Mai  1912,  betreffend  die  Beförderung  gefährlicher
Gegenstände  mit  Kauffahrteischiffen.  ·

Auf  Grund  der  Zusatzverordnung  vom  14.  Dezember  1915  zur  Verordnung

vom  2.  Mai  1912,  betreffend  die  Beförderung  gefährlicher  Gegenstände  mit

Kauffahrteischiffen  wird  das  Nachstehende  bestimmt:

Die  Anlage  1  der  Verordnung  vom  2.  Mai  1912,  betreffend  die  Beförderung
  gefährlicher  Gegenstände  mit  Kauffahrteischiffen  (Rbl.  Nr.  24  für  1912)
wird  folgendermaßen  ergänzt  bezw.  geändert:

1.  Seite  2  unter  Ia  A1a  Güterverzeichnis  ist  hinter  „Ammoncahücit
  Fram  16“  einzuschalten  „Ammoncahücit  Fram  16“.
2.  Ebenda  ist  hinter  „Ammoncarbonit  mit  angehängten  Buchstaben“  anzufügen
  „und  Zahlen.“
3.  Ebenda  ist  hinter  „Ammon-Nobelit  mit  angehängten  Buchstaben  A,  B,
C  usw.“  einzuschalten  „Ammonraschit  1,  II,  III,  IV.“.
4.  Seite  4  daselbst  ist  hinter  „Detonit  V  usw.“  einzuschalten  „Detonit
VI  auch  mit  Buchstaben.“.
5.  Ebenda  werden  die  mit  „Raschit  III,  IV,  V  und  VI“  beginnenden
Absätze  gestrichen.
Seite  6  daselbst  ist  hinter  „Titanit  V“  einzuschalten  „Titanit  6.
7.  Seite  6  daselbst  ist  im  Absatz  „Kohlen-Westfalit,  Gesteins-Westfalit
usw.“  am  Schlusse  anzufügen  „Wetter-Westfalit  auch  mit  den  Zahlen

I,  II,  III  usw.  und  den  Buchstaben  A,  B,  C  usw.“

8.  Seite  10  unter  I  a,  A.  1  d.  Güterverzeichnis  ist  hinter  „Cahücit“
  einzuschalten  „Luxemburger  Sicherheitspulver.“.
9.  Ebenda  wird  hinter  „Raschit  II“  die  Zahl  „II“  gestrichen.

10.  Seite  10  und  12  unter  I  a.  A.  20  Güterverzeichnis  werden  die
Stoffe  in  nachfolgender  Reihenfolge  unter  Berücksichtigung  der  Ergänzungen
  aufgeführt:

„Albit,  Gesteins-Albit,  auch  mit  Zahlen  1,  II  usw.  oder  den  Buchstaben
  A,  B  usw.

ÖC„