Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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2)  #m  Ausbau  der  Hile-Kasselr  Bahn,  soweit  sie  für  die  Zwecke  der
Beclin=  Wetlrrer,  ahn  mitbenutzt  werden  wird,  die  Summe  von
„500,  ark  un
3)  erstellung  des  zweiten  Geleises  in  der  Strecke  von  Zu  bis  um
nschlußpunkt  der  im  Bau  begriffenen  Bahnstrecke  Sandersleben-Sangerhausen
  an  die  Halle-Kasseler  Bahn,  sowie  in  der  Strecke  Nordhausen-RNixei
  die  Summe  von  3,500,000  Mark  zu  verausgaben.
S.  2.

Derhiernach  erforderliche  Geldbetrag  wird  bis  zur  Höhe  von  28/500,000  Mark
aus  den  der  Staatsregierung  durch  das  Gesetz  vom  11.  Juni  1873.  (Gesetz-Samml.
  S.  305.)  für  den  Bau  der  Bahn  von  Berlin  nach  Wetzlar  zur  Verfügung
  gestellten  Geldmitteln  entnommen  und  der  Rest  durch  Veräußerung  eines
enisprehen  en  Betrages  von  Schuldverschreibungen  aufgebracht.

nn,  durch  welche  Stelle,  in  welchen  Beträgen,  zu  welchem  Zinsfuß,
zu  welchen  Bedingungen  der  Kündigung  und  zu  welchen  Kursen  die  Schuldverschreibungen
  verausgabt  werden  sollen,  bestimmt  der  Finanzminister.

Im  Uebrigen  kommen  wegen  Verwaltung  und  Tilgung  der  Anleihe,  wegen
Annahme  derselben  als  pupillen=  und  depositalmäßige  Sicherheit  und  wegen
Verjährung  der  Zinsen  die  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  19.  Dezember  1869.
(Geset  Samml.  S.  1197.)  zur  Anwendung.

C.  3.

Jede  Verfügung  der  Staatsregierung  über  die  im  F.  1.  Nr.  1.  bezeichneten
Eisenbahnen  beziehungsweise  Eisenbahntheile  durch  Veräußerung  bedarf  zu  ihrer
Rechtsgültigkeit  der  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages.

S.  4.

Die  Ausführung  dieses  Gesetzes  wird,  soweit  solche  nach  den  Bestimmungen
des  §.  2.  nicht  durch  den  Finanzminister  erfolgt,  dem  Minister  für  Handel,  Gewerbe
  und  öffentliche  Arbeiten  übertragen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  7.  Juni  1876.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.  Friedenthal.

(Kr.  8414.)  24%  Ver-