Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

XXI 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1876. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
bes 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1876. 
28. Juli. 
31. — 
1. August. 
  
1876. 
24. Novbr. 
30. Septbr. 
29. August. 
29. — 
19. Septbr. 
30. — 
30. — 
24. Nopbr. 
  
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungs- 
rechts und der fiskalischen Vorrechte A#r- den 
chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung 
der in den Kreisen Oschersleben, Neuhaldens- 
leben und Wanzleben belegenen Straße von 
Ottleben über Bekendorf bis zur Grenze des 
Kreises Wanzleben in der Nichtung auf 
Göhringsdorf. 
Statut für den Gilgen burger Meliorations- 
verband in den Kreisen Osterode und Neiden- 
urg. 
Gesetz, betreffend die Erhöhung des Maximal 
unterstützungssatzes für die hülfsbedürftigen 
geewwaligen Krieger aus den Jahren 1813. bis 
1815. 
Allerh. Erlaß, betr. die Uebertragung der Ver- 
waltung und des Betriebes der Halle. Soran. 
Gubener Eisenbahn auf die Koönigliche 
Direktion der Niederschlesisch-Märkischen 
Eisenbahn und die Errichtung einer König. 
lichen Eisenbahnkommission für bie Letztere mit 
dem Sitze in Halle. 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Obligationen der Stadt Barmen 
im Betrage von 3,000,000 Mark. 
Allerh. Erlaß, betr. das der Gemeinde Tritt- 
scheid im Kreise Daun verliehene Enteignungs- 
recht bezüglich der zur Verlegung des Trittscheid- 
Gillenfelder Kommunikationsweges erforderlichen 
Grundflächen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungs- 
rechts an die Gemeinde Auersmacher und 
Rilchingen-Hanweiler im Kreise Saarbrücken Be- 
hufs Erwerbung der zur Anlegung eines Zugangs- 
weges zu einer anzulegenden Brücke über die 
Blies bei Saargemünd erforderlichen Grundstücke. 
Allerh. Erlaß, wodurch genehmigt wird, daß das 
der Pommerschen Hypotheken-Aktien- 
bank am I. Oktober 1866. ertheilte Privilegium 
ur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden 
Popieren auch unter den durch den fünften 
Nachtrag bezeichneten Statutänderungen fort- 
bestehen bleibe. 
  
33. 
29. 
24. 
24. 
28. 
29. 
29. 
33. 
  
8449. 
8458. 
  
457. 
Nr. 4. 
403. 
Nr. 3. 
347-348. 
400. 
Nr. 13. 
403. 
Nr. 4. 
403. 
Nr. 5. 
457. 
Nr. 5.
	        
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