Soldat. 43
248. Nach welchen Normen geschieht die Beförderung der
Landwehr-Offiziere in den einzelnen Chargen!?!
Die Beförderung der Landwehr-Offiziere in den einzelnen
Chargen, bis einschlüssig der des Hauptmanns oder Rittmeisters,
ist von den ähnlichen Verhältnissen, wie die Beförderung der Landwehr-Offiziers-Adspiranten
zum Landwehr-Unterlieutenant (244 H)
abhängig.
249. Und was ist der Unterschied?
Es muß die Qualification zur Beförderung in jeder einzelnen
Charge, demnach vom Unterlieutenant zum Oberlieutenant
und von diesem zum Hauptmann oder Rittmeister durch eine vorgängige
dreimonatliche, nicht blos vierwöchentliche Dienstleistung
bei der treffenden Heeresabtheilung der activen Armee nachgewiesen
werden (263, 264). ·
2.MilitärdienstlicyeVerhältnisse.
250. Aendert sich an der Reserve= und Landwehrpflicht derer
etwas, welche Landwehr-Offiziere oder Landwehr-Offiziers-Adspiranten
geworden sind?
Nein, dieselben haben in dieser ihrer Eigenschaft ihre aufhabende
Reserve= und Landwehrpflicht abzuleisten.
251. Haben diese auch die Pflichten und Ehrenrechte der
Offiziere der activen Armee?
Nur während sie zum Dienste einberufen sind und wenn
sie überhaupt die Uniform tragen.
252. Demgemäß muß man erwarten, daß sie auch den Bestimmungen
über Ehrengerichte unterworfen sind!
Das sind sie auch und haben sie jederzeit, nicht bloß wenn
sie zum Dienste einberufen sind, sondern auch draußen im bürgerlichen
Leben einen unbefleckten, des Offiziersstandes würdigen
harakter zu bewahren und zu beweisen.
253. Kann es auch vorkommen, daß Landwehr-Offiziere in
der activen Armee Dienst zu machen haben?
Das Verhältniß ihrer Verwendung ist Folgendes: Zunächst
werden sie bei den Landwehr= und Ersatzabtheilungen verwendet,
indessen können sie auch als Ersatz für diejenigen Offiziere der
activen Armee, welche in die Landwehr= und Ersatzabtheilungen
eingetheilt sind, sowie überhaupt zur Ergänzung der Offiziere