Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

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Verzeichniß
der

fuͤr  die  evangelisch-reformirte  Kirche  der  Provinz  Hannover  bestehenden
Synodalbezirke.

(§F.  57  der  Kirchengemeinde-  und  Synodalordnung.)

Erster  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  Gemeinden  der  Stadt  Emden
und  der  ersten  Ostfriesischen  reformirten  Inspektion.

ZLweiter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  Gemeinden  der  zweiten  und
dritten  reformirten  Ostfriesischen  Inspektion,  sowie  der  Stadt  Aurich.

Dritter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  Gemeinden  der  vierten  und
fünften  Ostfriesischen  reformirten  Inspektion,  sowie  den  Herrlichkeitsgemeinden
Jennolt,  Lütetsburg-Norden.

Vierter  Spnodalbezirk,  bestehend  aus  den  Gemeinden  der  sechsten  Ostfriesischen
  reformirten  Inspektion,  sowie  der  Stadt  Leer  und  den  Herrlichkeitsgemeinden
  Loga  und  Neustadt-Gödens.

Fünfter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  Gemeinden  der  siebenten  und
achten  Ostfriesischen  reformirten  Inspektion.

Sechster  Synodalbezirk,  bestehend

a)  aus  den  Gemeinden  Bentheim,  Brandlecht,  Gildehaus,  Lage,  Nordhorn,

Ohne,  Schüttdorf  (1.  Wahlbezirk),  sowie

b)  aus  den  Bentheimischen  Gemeinden  Arkel,  Emblichheim,  Laar,  Neuenhaus,

  Uelsen,  Veldhausen,  Wilsum,  Georgsdorf  (2.  Wahlbezirk).

Siebenter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  reformirten  Gemeinden  in
der  vormaligen  Niedergrafschaft  Lingen  und  in  der  Stadt  Papenburg.

Achter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  reformirten  Gemeinden  im  vormaligen
  Herzogthum  Bremen.

Neunter  Synodalbezirk,  bestehend  aus  den  reformirten  Gemeinden  in
der  vormaligen  Grafschaft  Plesse.

 

(r.  8857—8859.)