Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 3. —
(Nr. 8828.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Januar 1882, betreffend die Auflösung der Königl.
Direktion der Berliner Stadteisenbahn und Errichtung einer von der Königl.
Eisenbahndirektion zu Berlin ressortirenden Eisenbahn - Baukommission zu
Berlin.
#A# Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. bestimme Ich, daß mit dem 1. Februar
d. J. die mit dem Bau und der Verwaltung der Berliner Stadteisenbahn betraute
(Königliche Direktion der Berliner Stadteisenbahn“ zu Berlin aufgelöst, und für
die Abwickelung der alsdann noch zu erledigenden Geschäfte der Bauverwaltung
eine von der Eisenbahndirektion zu Berlin, welche durch Meinen Erlaß vom
18. August v. J. (GesetzSamml. S. 313) mit der demnächstigen Verwaltung
und Betriebsleitung der Berliner Stadteisenbahn beauftragt ist, ressortirende
Känigliche Eisenbahn-Baukommission mit dem Sitze zu Berlin und mit allen
Rechten und Pflichten einer öffentlichen Behörde errichtet wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 11. Januar 1882
Wilhelm.
Maybach.
M den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Redigirt im Bureau des Staatoministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Cel. Samul. 1882. (Nr. 3828.) 3
Ausgegeben zu Berlin den 28. Januar 1882.