Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  4.  —

 

Juhalt:  Bekanntmachung  der  Ministerial  ·  Erklärung  vom  26.  August  1881,  beiresfend  die  Aushebung  der
zwischen  ber  Koöniglich  Preußischen  und  ber  Königlich  Württembergischen  Regierung  getroffenen  Uebereinkunft
  vom  t  1864  wegen  Bestrafung  der  Forst.,  Jagd.,  Feld-  und  Fischerei-  Frevel  in
den  beiderseitigen  Grenzgebieten,  S.  o.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des
Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  Hannover,  S.  10.  —  Verfügung  des
Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts
Lüchow,  S.  11.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die
Regierungs-Amtzblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  11.

 

(Nr.  8829.)  Bekanntmachung  der  Ministerial-Erklärung  vom  26.  August  1881,  betreffend
die  Aufhebung  der  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich

Württembergischen  Regierung  getroffenen  Uebereinkunft  vom  -

1864  wegen  Bestrafung  der  Forst-,  Jagd.)  Feld-  und  Fischerei-Frevel  in
den  beiderseitigen  Grenzgebieten.

 

Ministerial-Erklarung.

mm  Hinblick  auf  die  am  1.  Oktober  1879  in  Kraft  getretenen  Reichsjustiggesetze
ist  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich  Württembergischen  Regierung
  ein  Einverständniß  darüber  erzielt  worden,  daß  die  zwischen  den  Königreichen
  Preußen  und  Württemberg  unterm  u  1864  abgeschlossene  Uebereinkunft
  wegen  Bestrafung  der  Forst-,  Jagd-,  Feld=  und  Fischerei-Frevel  in  den
beiderseitigen  Grenzgebieten  als  außer  Wirksamkeit  getreten  anzusehen  sei.

Zur  Urkund  dessen  ist  die  gegenwärtige  Ministerial-Erklärung  ausgestellt
worden,  um  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des  Königlich  Württembergischen
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ausgewechselt  zu  werden.

Berlin,  den  26.  August  1881.

Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
In  Vertretung:
(L.  S.)  Busch.
Ges.  Samml.  1882.  (r.  8829  8830)  4
Ausgegeben  zu  Berlin  den  16.  Februar  1882.