— 85 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 15.
Inhalt: Geseh, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung, Vervollständigung und bessere
Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn
von Jajonskowo nach Löbau, S. 85. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872
durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 91.
(Nr. 8932.) Gesetz, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung, Vervoll-
ständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes und die Be.-
theiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Zajonskowo nach
Löbau. Vom 21. Mai 1883.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
S. 1.
Die Staatsregierung wird ermächtigt:
I. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten
Vermehrang des Fuhrparkes der Staatsbahnen, und zwar:
a) zum Bau einer Eisenbahn:
1) von Lauenburg nach Oldesloe die Summe Mark.
vdoo 9 600 000
2) von Deutz nach Kalk die Summe von. 1 320 000
3) von Praust über Zuckau nach Carthaus
die Summe von . . . . . . . ... ... . . . .. 3290 000
4) von Bromberg nach Fordon die Summe
v..............·.....·....... 384 000
5) von Gnesen nach Nakel die Summe von 4 880 000
6) von Bentschen nach Meseritz die Summe
v“ee 1 914 000
zu übertragen 21 388 000
Ges. Samml. 1883. (Nr. 8932.) 17
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1883.