Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

  
  
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1883. XIX 
Datum #usgegeben Nr. Fr. 
bes zu Inhalt. bes besSeite. 
Gesetzes 2c.. Berlin. Stücks. Gesetzes. 
1883. 1883. 
1. Juni.. August. Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 23. — 129. 
zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussce- Nr. 1. 
geldes an die Stadtgemeinde Gardelegen, 
die Dorfgemeinden Kloster--Neundorf, Jävenitz, 
Hottendorf, Börgitz, Staats und Vinzelberg, 
sowie das Nittergut Vinzelberg im Kreise 
Gardelegen bezüglich der chausseemäßig aus- 
zubauenden Straße von Gardelegen nach dem 
Bahnhofe Vinzelberg der Berlin-Lehrter Eisen- 
bahn. 
1. —29. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 26. — 294. 
zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussee- Nr. 2. 
geldes an den Kreis Oschersleben für die 
im Bau begriffene Chaussee von Badersleben 
über Huy-Neinstedt bis zur Halberstädter Kreis- 
grenze in der Richtung auf Atheustedt. 
4. 5. — llerh. Erlaß, betr. die Genehmigung einer Ab- 22. — 126. 
änderung des revidirten Statuts für den Nr. 4. 
Nuthe- Schauverband vom 8. Oktober 1873. 
6. — 115. — Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Jins- 22. — 126. 
fußes der von dem Kreise Heiligenbeil auf Nr. 5. 
Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 
27. Juli 1874 aufgenommenen Anleihe von 
vier und einhalb auf vier Prozent. 
6. — 115. — Alerh. Erlaß, betr. die Genehmigung einer Ab- 23. — 129. 
änderung des 2. Absatzes in §. 5 des Statuts Nr. 2. 
der Deichgenossenschaft der Alten Laache 
vom 27. März 1882. 
6. ———5. — BPrivilegium wegen eventueller Ausfertigung auf 23. — 129. 
den Inhaber lautender Anleihescheine der Nr. 3. 
Stadt Samter bis zum Betrage von 
100 000 Mark Reichswährung. 
6. —15. — Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf 23. — 129. 
den Inhaber lautender Anleihescheine der Nr. 4. 
Stadt Wehlau bis zum Betrage von 
72 000 Mark Reichswährung. 
6. — 123. — JAllerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent— 24. — 194. 
Nr. 3. 
  
eignungsrechts bezüglich der auf Kosten des 
Staats erfolgenden Zuschüttung des grünen 
  
Grabens und des Münzgrabens zu Berlin. 
  
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