Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

— 342 — 
II. Betreffs der Auspfarrung von Platschow aus dem Pfarrsystem 
Gr. Berge. 
d. 5. 
Mit dem Parochialverbande erlöschen alle aus diesem Verhältniß ent- 
springenden Rechte und Verbindlichkeiten, insbesondere: 
1) für den Pastor in Gr. Berge die Verpflichtung zur Seelsorge an der 
Dorfschaft Platschow, sowie das ihm bisher zuständige Parochialrecht 
an dieser Dorfschaft; 
2) die Verpflichtung von Platschow, die Gebäude der Kirche, Pfarre 
und Küsterei zu Gr. Berge, sowie die Kirchhofsmauer daselbst zu ihrem 
Theile mit zu unterhalten und zu bauen; 
3) die Verpflichtungen von Platschow, an die Pfarre zu Gr. Berge das 
Vierzeitengeld, Meßkorn, Flachs und Eier, sowie an die Küsterei zu 
Gr. Berge Meßkorn und Eier zu liefern. 
S. 6. 
Die Verpflichtung von Platschow, zu den während des Kalenderjahres, in 
welchem der Parochialverband erlischt, an den geistlichen Gebäuden zu Gr. Berge 
zur Ausführung kommenden Reparaturen beizutragen, bemißt sich nach denselben 
Normen, welche F. 3 für Kl. Pankow und Reddelin in dieser Hinsicht auf- 
gestellt sind. 
S. 7. 
Dem Pastor und Küster zu Gr. Berge bleiben hinsichtlich der Abgiften 
aus Platschow (F. 5 Nr. 3), welche innerhalb Jahresfrist nach Erlöschen des 
Parochialverbandes fällig werden, gleiche Rechte vorbehalten, wie sie für den 
Pastor zu Gr. Pankow in dieser Hinsicht im F. 4 ausbedungen sind. 
Dessen zu Urkunde ist dieser Vertrag von den Eingangs aufgeführten Kom- 
missarien in zweifacher Ausfertigung vollzogen und unterschrieben. 
Berlin, den 2. Juni 1876. Schwerin, den 15. Juni 1876. 
Dr. Spilling. Sohm. 
Ministerial-Erklärung. 
Die Königlich Preußische und die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche 
Regierung sind übereingekommen, die Filialkirchen in den Königlich Preußischen 
Ortschaften Kl. Pankow und Reddelin von ihrer Mutterkirche, der Kirche in der 
Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Ortschaft Gr. Pankow, abzuzweigen 
und den Parochialverband zwischen der Königlich Preußischen Kirche und Pfarre
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.