Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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Staatsvertrag 
zwischen 
Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer Eisenbahn von 
Blankenburg uͤber Elbingerode nach Tanne und von Braunschweig 
uͤber Derneburg nach Seesen. 
Vom 27./30. Juni 1884. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine Hoheit 
der Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben zum weck einer Verein- 
barung über die Herstellung einer Eisenbahn von Blankenburg über Elbingerode 
nach Tanne und von Braunschweig über Derneburg nach Seesen zu Bevoll- 
mächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Alerhöchsihren Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rath Rudolph 
einecke, 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-Re- 
gierungsrath Ludwig Brefeld, 
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Paul Reichardt, 
“–9# Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. juris Hermann 
rölich, 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Hermann Kirchhoff; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchstihren Wirklichen Geheimenrath und Staatsminister Grafen 
Hermann Görtz-Wrisberg, 
Höchstihren Finanzdirektor Karl Kybitz, 
von welchen, unter Vorbehalt der Ratifikation, der nachstehende Vertrag ver- 
abredet und abgeschlossen worden ist: 
Artikel I. 
Beide vertragenden Regierungen sind einverstanden, eine Eisenbahn: 
1) von Blankenburg über Elbingerode nach Tanne und 
2) von Braunschweig über Derneburg nach Seesen 
zuzulassen. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, die Konzession für 
die ad 1 genannte Bahn, welche von Blankenburg über Hüttenrode und Rübe- 
land nach Elbingerode und von da über Rothe Hütte nach Tanne führen soll,
	        
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